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AGB

Geltungsbereich

1.1. Allen Verträgen zwischen der HIMA Consulting GmbH (HIMA) und dem Auftragnehmer liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB‘s“ genannt) zugrunde. Die jeweilige Fassung der AGB ist unter www.hima- workwear.at ersichtlich und gelten auch für den Online Shop auf www.hima-workwear.at

1.2. Unter Verbrauchern sind in Folge Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen.

1.3. Abweichungen von der AGB, insbesondere Ge- schäftsbedingungen des Auftragnehmers, sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch die HIMA wirksam. AGB des Auftragnehmers oder Dritter, die von diesen AGB oder von besonderen, zwischen HIMA und dem Auftragnehmer getroffenen Verein- barung abweichen, sind für HIMA selbst dann nicht verbindlich, wenn vom Auftragnehmer darauf Bezug genommen wird und HIMA nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.4. Bei Auftragnehmern, welche nicht Verbraucher sind, gelten gegenständliche AGB auch bei zukünftigen Verträgen, insbesondere bei zukünftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, auch wenn darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Inkrafttreten des Vertrages

2.1. Der uns, oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unse- rer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.

2.2. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise

3.1. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

3.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektiv-vertraglicher Regelungen in der Branche oder inner- betrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Offensichtliche Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Die Bezahlung der Waren erfolgt per Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte, Nachnahme, Vorkasse, Paypal oder Sofort- Überweisung.

Angaben

4.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachliche gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.

Lieferungen

5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrück- lich fix vereinbart wurden, freibleibend.

5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflich- tungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.

5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt und fakturiert werden.

5.4. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge Eigentum von HIMA.

6.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.

6.3. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

6.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden. Der Käufer hat alles Erforderliche, zur Abwehr derartiger Zugriffe durch Dritte, auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigen- tumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, Schad- und klaglos zu halten.

6.5. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich oder vollständig nachkommt oder über das Vermö- gen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.

6.6. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.

6.7. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

6.8. Elektronische Rechnung Mit diesen AGB akzeptieren Sie den Erhalt einer elektronischen Rechnung (PDF).

6.9. Versandkosten

Unser Versandkosten sind abhängig von Größe bzw. Gewicht des Produktes pro Lieferung. Die Versandkosten sind pauschal kalkuliert und enthalten sämtliche Zustellkosten. Die Kosten werden pro Bestellung verrechnet.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

7.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder inner- halb von 30 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bezahlen.

7.2. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.

7.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer, ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur

Zahlung fällig. Der Käufer, verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungsziels, aus welchen Grund auch immer, Verzugszinsen von mindestens 4% p. A. zu bezahlen und ist außerdem damit ein- verstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen dem Kapital hinzuge- rechnet werden.

7.4. Bei einem unternehmensbezogenen Geschäft §343 UGB, zudem alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören, verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungsziels, wenn die Leistungsverzögerung dem Käufer nicht vorwerfbar ist, der Käufer einen pauschalen Kostenersatz in der Höhe von € 40 zu bezahlen.

Wenn jedoch bei einem unternehmensbezogenen Geschäft die Leistungsverzögerung dem Käufer vorwerfbar ist, dann betragen die Verzugszinsen 9,2% über dem Basiszinssatz.

7.5. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferungen jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

7.6. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.

7.7. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware, so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche, zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.

Beanstandungen

8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge oder Qualität der Ware und Rügen wegen Falschlieferung müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.

8.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebungen, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Mehrere Auftragnehmer haften als Solidar- schuldner zu ungeteilter Hand.

9.2. Erfüllungsort ist der Sitz von HIMA.

9.3. Sämtliche Angebot- und Projektunterlagen, soweit diese von HIMA erstellt wurden, dürfen ohne Zustimmung von HIMA weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Derartige von HIMA erstellten Unterlagen können jederzeit zu- rückgefordert werden.

9.4. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbestimmung vereinbaren die Vertragsparteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

9.5. Wenn es sich beim Auftragnehmer um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlich zwingenden Regelungen, auch wenn in der betreffenden Regelung nicht explizit auf Verbraucher hingewiesen wird.

9.6. Ergänzungen oder nachträgliche Änderungen eines Vertrages, der zwischen dem Auftragnehmer und HIMA zustande gekommen ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.7. HIMA ist berechtigt, alle Daten des Kunden, die HIMA im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhalten hat, zu sammeln, zu speichern und/oder zu verarbeiten sowie an Dritte, insbesondere an andere Konzerngesellschaften und falls erforderlich, an Behörden, auch grenzüberschreitend, weiterzugeben.

9.8. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Ein nicht zwingender Verweis in den österreichischen Kollisionsnormen auf ein Recht eines anderen Staates ist irrelevant.

9.9. Als Gerichtsstand gilt für beide Teile aus- schließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HIMA (Bräuhausgasse 29, 9300 St. Veit an der Glan). HIMA behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen.

Rücksendungen

10.1. Rücksendungen lassen wir grundsätzlich aus Kostengründen abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Annahme von „UNFREI“ Paketen abgelehnt wird. Fordern Sie uns bitte zur Abholung auf. 

Veredelung

11.1. Bei Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 kann sich durch Veredelung (Druck, Stick, Namenskletter, etc.) die Warnschutzklasse ändern (zBaus Klasse 3 wird 2 bzw. Klasse 1).

11.2. Vor Veredelung erhalten Sie von uns einen Probeabzug. Dieser muss genau geprüft und nach Druck-/ Stickreiferklärung mit Ihrer Unterschrift per Mail an uns zurückgesendet werden. Produktionsbeginn ist erst nach Erhalt der unterschriebenen Druck- /Stickfreigabe. Für nachträglich beanstandete Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Abzug ist nicht maßgebend für die Farbe (Bildschirmdarstellung weicht ab). Embleme werden gemäß Farbangaben im Probeabzug lt. Muster gedruckt (kleine Farbabweichungen möglich). Ohne genaue Farbangaben/Muster werden die Farben des Korrekturabzugs für den Druck verwendet. Eine Überlieferung bis max. 10% bei Transferdrucken ist produktionstechnisch möglich und wird auch in Rechnung gestellt.

11.3. Die Bekleidung ist nach Waschanleitung in der Bekleidung, jedoch bei Veredelung bis max. 60° C, zu waschen. Sollte im Textil z.B. max. 40° C angegeben sein, darf dieses Textil nach Veredelung mit max. 40° C gewaschen werden. Reißverschlüsse und Druckknöpfe sind zu schließen. Nicht direkt über den Druck bügeln und Bekleidung auf links drehen. Keinen Weichspüler verwenden, max. 30° C im Trockner, wenn dies lt. Waschanleitung im Textil erlaubt ist.

 

Stand, Oktober 2022

Dr. Schuchlenz